LORA und das Rotationsprinzip

Mit der Forderung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde nach einer Rotation der Gutachter bei einer Immobilienbewertung stehen viele Unternehmen vor einer logistischen Herausforderung. Unsere Softwarelösung LORA kann bei vorliegender Objekthistorie bereits heute effektiv unterstützen und eine zuverlässige Rotation sicherstellen.

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat in ihren EBA Guidelines Non Performing Exposures (EBA/GL/2018/06) eine Rotation der für die Wertermittlung zuständigen Personen gefordert. Diese soll immer dann stattfinden, wenn zwei Gutachten für dasselbe Objekt erstellt werden, sodass eine objektive Bewertung gewährleistet ist. Die BaFin übernimmt diese Anforderungen in ihrer 6. MaRisk Novelle. Ein zuverlässiges Tool zur sicheren Einhaltung dieses Rotationsprinzips ist LORA.

Vorteile durch die Unterstützung in LORA

Bei der Wahl eines Gutachters zur Zuteilung prüft unsere Softwarelösung LORA im Hintergrund die Objekthistorie der zu bewertenden Immobilie und ermittelt, ob die vorgesehene Person bereits früher einmal ein Gutachten für dieses Gebäude erstellt hat. Entscheidend dafür ist eine gepflegte Objekthistorie. Der Status des Rotationsprinzips wird daraufhin für Beteiligte und behördliche Auditierungen jederzeit nachvollziehbar direkt im Auftrag dokumentiert. Nach vorheriger Einstellung bietet LORA zudem die Möglichkeit die von MaRisk vorgeschriebenen Grenzwerte zu überschreiten, da dies in der Praxis an manchen Stellen erforderlich sein kann. Die für eine Überschreitung zwingend anzugebenden Gründe werden ebenso direkt am Auftrag festgehalten und machen die Entscheidung transparent.

Im Falle von externen Auftraggebern können Institute in LORA definieren, ob dieser das Rotationsprinzip intern prüfen muss oder ob die Rotation durch den Auftragnehmer sichergestellt werden soll. Des Weiteren besteht die Option, bestimmte Auftragsarten und -anlässe vom Rotationsprinzip auszuschließen, um den bürokratischen Aufwand auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

Status der Rotation

Das Ergebnis der Prüfung eines ausgewählten Gutachters unter Berücksichtigung des Rotationsprinzips wird anhand eines farbigen Status in LORA dargestellt. Grünes Licht bedeutet, der entsprechende Gutachter kann einfach zugeteilt werden, da er bisher weniger als zwei Bewertungen des Objekts vorgenommen hat. Ein gelber Status zeigt an, dass die vorgesehene Person eingesetzt werden kann, allerdings bereits zwei oder mehr Bewertungen zur Immobilie abgegeben hat. Eine Zuteilung erfordert daher die Angabe von Gründen. Ermittelt LORA hingegen, dass der geplante Gutachter bereits zwei oder mehr Bewertungen durchgeführt hat und zudem das Limit für begründete Überschreitungen erreicht ist, ist eine Zuteilung nicht möglich. Der Status erscheint rot.

Weitere Features für LORA in Planung

Bereits heute bietet LORA eine effektive Unterstützung bei der Umsetzung des Rotationsprinzips. Für die kommenden LORA-Versionen sind weitere Features geplant. So wird künftig die Pflege der Objekthistorie weiter verbessert, indem eine Übersicht aller Aufträge zur gleichen Adresse möglich und ein Warnhinweis angezeigt wird, wenn bei Zuteilung eines Gutachters keine Historie zum Auftrag vorliegt. Außerdem soll LORA aufgrund der Stammdatenunabhängigkeit künftig das Rotationsprinzip auch für Auftragnehmer ermöglichen, deren Auftraggeber bisher noch darauf verzichten. Zu guter Letzt werden in Zukunft auch noch Druckvariablen für Status und Grund aufgenommen.


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