Die „Digitale Signatur“ für Gutachten, Wertermittlungen und sonstige Dokumente
LORA Sign erleichtert papierloses Arbeiten und schafft Fälschungssicherheit für Gutachter, Wertermittler und weitere am Immobilienbewertungsprozess beteiligte Personen.
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Das Umweltbewusstsein schreitet voran – nicht nur im Privaten. Immer mehr Unternehmen setzen auf einen bewussteren und nachhaltigeren Umgang mit begrenzten Ressourcen. Aus diesem Grund denken viele Immobilienbewerter darüber nach, ob es nicht an der Zeit ist, auf umfangreiche Gutachtenausdrucke auf Papier zu verzichten.
Für diesen Fall hat on-geo LORA Sign entwickelt, die „digitale Signatur“, welche direkt in unsere Immobilienbewertungssoftware LORA integriert werden kann aber auch außerhalb, für sonstige Dokumente, Anwendung findet. Durch die Nutzung von digital zertifizierten Signaturen kann ab sofort vollständig auf Papierausdrucke verzichtet werden. Zudem sparen Gutachter, Wertermittler und sonstige am Immobilienbewertungsprozess beteiligte Personen Zeit und Geld, durch den Wegfall des postalischen Versands an ihre Auftraggeber. Gutachten und Unterlagen können somit per E-Mail oder direkt über die LORA-Software sekundenschnell zugestellt werden.
LORA Sign steht zahlreichen Kundengruppen zur Verfügung. Sei es als wertermittelnder Gutachter, als plausibilisierender Zweitgutachter, als den Beleihungswert festsetzender Kompetenzträger oder als eine am Immobilienbewertungsprozess beteiligte weitere Person. LORA Sign stellt vier verschiedene digitale Unterschriften zur Verfügung, welche je nach prozessualer Aufstellung kombinierte oder einzeln Anwendung finden können. Wichtige Bestandteile dieser vier Signaturen können neben dem vollständigen Vor- und Nachnamen auch die nach DIN EN ISO/IEC 17024 bestehende Zertifizierung, der Titel des Unterzeichnenden, das Datum und die Uhrzeit der Signatur sowie der Name des Sachverständigenbüros bzw. der Institution sein. Als Kompetenzträger stehen Gutachtern darüber hinaus der betragsmäßig vorgeschlagene Beleihungswert und die handschriftliche Einschätzung zur Festsetzung über die digitale Signatur zur Verfügung.
Als fortgeschrittene elektronische Signatur nach Art. 26 der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (elDAS), erfüllt LORA Sign damit auch die Merkmale einer eindeutigen Nutzerzuordnung. Hierbei identifiziert die digitale Signatur den Unterzeichner, wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erzeugt und erkennt nachträgliche Änderungen an den erstellen Gutachten, Wertermittlungen und sonstigen Dokumenten.
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