BKI stellt aktualisierte Normal-Herstellungskosten (BKI-NHK) für die Beleihungswert-
ermittlung bereit.

BKI und on-geo starten langfristige Unternehmenskooperation für effektive und sachgerechte Beleihungswertermittlung.

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Die on-geo GmbH und die Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (BKI) vereinbarten im November 2017 eine neue Auswertung der BKI-Objektdatenbank zu erarbeiten, um die NHK 2010 fortzuschreiben. Ziel ist es, jährlich aktualisierte Normalherstellungskosten bereitzustellen, die zusammen mit den Regionalfaktoren des BKI eine effektive Ermittlung von regional und objektspezifisch angemessenen Gebäudeherstellungskosten für die Beleihungswertermittlung ermöglichen.

Die neuen „BKI-NHK“ erscheinen erstmals im Mai 2018 beim BKI in Printform und werden von on-geo in die Bewertungs-Software Lora 3.0 integriert. on-geo bedient damit den Markt der Sparkassen, Banken und Genossenschaftsbanken. Das BKI wird darüber hinaus eine Vielzahl von Gutachtern und Sachverständigen, die die BKI-Baukosten nutzen, versorgen.

Für die Ableitung der neuen NHK wertet das BKI Objekte aus der BKI-Datenbank aus. Insgesamt stehen für die NHK Fortschreibung ca. 1.200 abgerechnete Gebäude aus dem Bereich Neubau zur Verfügung. Die Gebäude werden nach den Anforderungen der NHK neu ausgewertet und den NHK Gebäudetypen zugeordnet. Bei der Auswertung werden die Baunebenkosten berücksichtigt. Werthaltige, bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile werden heraus gerechnet.

BKI aktualisiert jährlich die BKI-NHK, sodass auch zukünftig immer jahresaktuelle Baukostendaten für die Beleihungswertermittlung zur Verfügung stehen.

BKI und on-geo haben im Rahmen eines Vorprojektes bereits bestimmte Gebäudetypen näher untersucht. Dabei haben sie feststellen können, dass bei Anwendung der neuen BKI-NHK die Herstellungskosten bis zu 24% höher liegen als auf Grundlage der NHK 2010 und Fortschreibung mittels Baukostenindex.

Die Kooperation wird durch gemeinsame öffentliche Auftritte unterstrichen. Beide Vertragspartner werden unter Berücksichtigung gegenseitiger Interessen im Rahmen von Fach-Konferenzen, bei Kunden oder im Rahmen von Veröffentlichungen in geeigneter Weise auf die Kooperation hinweisen.

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