MaRisk-Novelle: Mehr Verlässlichkeit für standardisierte Wertermittlungsverfahren

Seit August 2021 gelten die neuen Mindestanforderungen der BaFin an das Risikomanagement. Das Kreditgeschäft erhält durch die MaRisk neue Regelungen. Ziel ist es unter anderem, die Anwendung von nicht standardisierten Wertermittlungsverfahren zu erschweren. Unsere Immobilienbewertungssoftware LORA kann hier Abhilfe und Sicherheit schaffen.

Lesezeit: 2 min

Seit dem 16.8.2021 sind die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Kraft getreten. Mit dem Rundschreiben gibt die BaFin einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements der Institute vor. Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfasst unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit insbesondere die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren.

Privilegierung standardisierter Verfahren

Auch für das Kreditgeschäft enthält die MaRisk neue Vorgaben. So müssen Institute und externe Sachverständige mit der Festlegung der Verfahren zur Wertermittlung von Sicherheiten auf geeignete Wertermittlungsverfahren abstellen. Die Verfahren zur Wertermittlung von Sicherheiten sind mindestens jährlich zu überprüfen und vor ihrer erstmaligen Verwendung sowie im Falle wesentlicher Anpassungen von der Geschäftsleitung zu genehmigen.

Die regelmäßige Überprüfung eines Wertermittlungsverfahrens ist jedoch nicht erforderlich, soweit das Institut ein allgemein anerkanntes, normiertes Verfahren (welches z. B. im Einklang mit der BelWertV steht) anwendet.

Praxissicherheit für LORA-Nutzer

Mit der MaRisk-Novelle will die BaFin den Druck auf Bewerter erhöhen, die nicht standardisierte Wertermittlungsverfahren verwenden. Nutzer, die bereits die BelWertV bei ihren Wertermittlungen anwenden, sind dabei von der Pflicht befreit, ihre Verfahren jährlichen überprüfen lassen zu müssen. Mit der webbasierten Immobilienbewertungssoftware LORA von on-geo können Bewerter bereits seit mehreren Jahren Vollgutachten und Kurzgutachten nach §5 und §24 BelWertV erstellen.

Die Software ermöglicht damit die Anwendung eines standardisierten Verfahrens, das auch den Anforderungen der MaRisk entspricht. Kunden von on-geo erhalten durch die neuen Mindestanforderungen somit eine weitere Sicherheit im beruflichen Alltag.

Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!
on-geo Campus Team
E-Mail: campus@on-geo.de

Ähnliche interessante Beiträge

Bitte wählen Sie eine Anrede
Bitte geben Sie einen Vornamen ein
Bitte geben Sie einen Nachnamen ein
Bitte geben Sie einen Mai ein
Sie müssen mit den Bedingungen einverstanden sein