on-geo und FINO taxtech kooperieren im Rahmen der Grundsteuerreform

Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten und Bodenrichtwertinformationen – das ist nur ein Teil der für die Grundsteuererklärung erforderlichen Daten und Informationen. Nun wurde dank der Zusammenarbeit von on-geo und FINO deren Beschaffung deutlich vereinfacht.

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Per Gesetzesänderung (Grundsteuerreform) wird die neue Grundsteuer im Jahr 2025 erstmals fällig. Die dazu notwendigen Feststellungserklärungen müssen allerdings schon dieses Jahr, beginnend am 01.07.2022 bis zum 31.10.2022, über das Steuersystem ELSTER abgeben werden. Was hier recht formell klingt, hat jedoch in der praktischen Umsetzung einige Herausforderungen mit sich gebracht. Immerhin sind bundesweit 36 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.

In diesem Zusammenhang haben sich am Markt diverse Lösungen etabliert, die diese Mammutaufgabe durch geeignete Software unterstützen. Eine dieser Lösungen ist GrundsteuerDigital, ein Produkt der fino taxtech GmbH. fino taxtech selbst ist Technologiepartner der DATEV und somit mit der Thematik bestens vertraut. Die zeitnahe Beschaffung wichtiger für die Feststellungserklärung notwendigen Informationen und Dokumente war zunächst in einem Offline-Prozess konzipiert. Eigens dazu wurde ein dafür konzipiertes Shopsystem integriert.

Im Rahmen eines informativen Austausches zwischen fino und on-geo wurden dann bereits im Mai alternative Möglichkeiten aufgezeigt, wie on-geo bei der Beschaffung der Dokumente für GrundsteuerDigital unterstützen kann.  Das dabei vorgestellte Konzept und 20 Jahre praktische Erfahrung bei der Dokumentenbeschaffung über das Portal geoport seitens on-geo und die agilen Möglichkeiten des Entwicklerteams von fino mündeten schließlich in der erfolgreichen Kooperation zwischen beiden Häusern. Mit Projektstart 01.07. konnte so bereits die Online-Anbindung von GrundsteuerDigital an geoport produktiv genutzt werden.

geoport bedient dabei die Anfragen von GrundsteuerDigital hinsichtlich der Bereitstellung von Grundbuchauszügen, Liegenschaftskarten, Bodenrichtwertinformationen, Baulastenauskünften und Teilungserklärungen.

Aus heutiger Sicht erfüllt die Zusammenarbeit genau den gewünschten Zweck – die optimierte, digitale Bereitstellung von amtlichen Dokumenten für die Feststellungserklärung im Zuge der Grundsteuerreform. Eine kleine Erfolgsstory für zwei Unternehmen, die vor einem halben Jahr noch nichts voneinander wussten. Und in jedem Fall ein Mehrwert für die Nutzer beider Systeme.

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