Neue BelWertV mit LORA – Stand und Ausblick

Die Änderungen der neuen BelWertV haben umfangreiche Auswirkungen auf die Erstellung von Markt- und Beleihungswertgutachten und die Immobilienbewertungssoftware LORA. Mit einer Nutzung von LORA bei über 80% der Banken und Sparkassen in Deutschland ist eine praktische Umsetzung ohne LORA für die meisten Finanzinstitute nicht möglich. Wie haben wir uns gemeinsam mit den Sachverständigen und Gutachtern der Herausforderung gestellt?

Lesezeit: 6 min

Am 07.10.2022 war es endlich so weit und die seit über einem Jahr angekündigte Veröffentlichung ist erfolgt. Für on-geo und die Gutachter stand nun die Frage – Wie lässt sich die neue BelWertV in der Praxis anwenden? Wie für on-geo waren auch für alle anderen die von der BaFin herausgegebenen Änderungen erst seit dem Tag der Veröffentlichung bekannt.

Mit dem anfänglichen Druck des sofortigen Inkrafttretens hat die von der BaFin gewährte Duldung der Anwendung der alten Beleihungswertermittlungsverordnung in der bis zum 07./08.10.2022 geltenden Fassung bis zum 31.12.2022 für etwas Entspannung gesorgt. Ein Zeitfenster, das on-geo und alle unsere Kunden für ihre Umstellungsprozesse ganz dringend benötigten. Mit Beginn des neuen Jahres, zum 01.01.2023, war die Beleihungswertermittlungsverordnung in der ab dem 08./09.10.2022 geltenden Fassung insgesamt anzuwenden.   

 

on-geo hat sich gut vorbereitet

Für on-geo kam der Startschuss mit der Veröffentlichung des Entwurfes am 02.07.2021. Seit über einem Jahr haben sich die Mitarbeiter von Campus und LORA Produktmanagement auf Grundlage des Entwurfs zur neuen BelWertV inhaltlich und organisatorisch mit den möglichen Änderungen auseinandergesetzt. In mehreren Abstimmungen mit dem LORA Kundenbeirat der Banken und Sparkassen und der LORA Entwicklung wurden mögliche Vorgehensweisen ausgelotet. Die größte Herausforderung während dieser Zeitstellte der unklare Zeitpunkt der Veröffentlichung und die möglichen Abweichungen der finalen Fassung zum Entwurf dar. Im Austausch mit vdp und HypZert wurden diese Themen erörtert.

Aufgrund der sich abzeichnenden Verzögerungen zur Veröffentlichung im Jahr 2022 hat sich on-geo dazu entschieden, auf Grundlage des Entwurfes zur neuen BelWertV erste Änderungen in LORA vorzunehmen. Dafür wurde in der ersten Jahreshälfte 2022 die Planung zum LORA Release I/22 entsprechend mit einer Verschiebung der Auslieferung auf September angepasst. Wir haben uns getraut, bestimmte Änderungen mit dem Risiko einer nochmaligen Überarbeitung in LORA umzusetzen. Nur so sahen wir noch einen realistischen Weg, LORA für die neue BelwertV rechtzeitig fit zu machen und unsere Qualitätsstandards zu halten. Unsere Kunden haben wir während dieser Zeit mit mehreren Mailings und umfangreichen Dokumentationen über die anstehenden Änderungen auf das vorbereitet, was dort sehr wahrscheinlich kommen wird.

Und dann vergingen Juni, Juli, August und September 2022 ohne eine Veröffentlichung …

 

schnelles Handeln war gefragt

Anfang Oktober war dann mit der Veröffentlichung und der einige Tage später bekannt gegebenen Duldungsfrist bis 31.12.2022 endlich die finale Fassung zu den Änderungen und deren Anwendung bekannt gegeben. Der im Entwurf abzusehende Änderungsumfang hatte sich bestätigt. Über 25 kleinere und größere Änderungen waren in der neuen BelWertV enthalten. Über 15 dieser Änderungen sind von uns als relevant für die LORA Software eingestuft worden.

Der Zeitpunkt war sehr ungünstig für die weitere LORA Releaseplanung. Schnell war klar, dass wir aufgrund der späten Veröffentlichung für das kommende LORA Release II/22 keine weiteren Anpassungen, die sich aus den neuen aufsichtsrechtlichen Anforderung ergeben, umsetzen können. Anfang Oktober war auch gleichzeitig der Abschluss der Entwicklung und eine weitere Änderung war aufgrund der notwendigen und definierten Abläufe zur Qualitätssicherung nicht möglich. Uns war sofort bewusst, dass wir unsere Kunden zeitnah umfassend unterstützen müssen. Schnelles Handeln von on-geo war jetzt gefragt.

Am 18.10.22 haben wir nur 11 Tage nach der Veröffentlichung den ersten umfangreichen LORA-Anwenderleitfaden an unsere Kunden versendet. Mit diesem LORA-Anwenderleitfaden haben wir eine umfassende Hilfestellung zur Anwendung der neuen Verordnungsvorschriften in der Praxis mit LORA gegeben. Es wurden alle für LORA relevanten Änderungen vollständig aufgelistet und mit Handlungshinweisen und Dokumentation von neuen Funktionen erläutert. Die LORA Onlinehilfe hat diese neuen Funktionen dann weiter im Detail dokumentiert.

Im November sind wir mit einem umfangreichen Schulungsprogramm in Form von Online-Seminaren für LORA zur neuen BelWertV gestartet. Aufgrund der enormen Nachfrage wurde dieses Schulungsprogramm mehrmals erweitert und im Januar 2023 fortgeführt. Vielen Kunden wurde in individuellen Consulting-Terminen ihre LORA zur neuen BelWertV optimal eingestellt. In mehreren Mailings haben wir unsere Kunden über den Stand informiert.

Aufgrund weiterer Abstimmungen mit LORA Kundenbeirat und vdp wurde der LORA Anwenderleitfaden am 22.12.2022 aktualisiert und an alle LORA Kunden versendet.

Mit diesen Maßnahmen können in LORA auch nach Ablauf der von der BaFin zusätzlich eingeräumten Duldungsfrist für die Anwendung der alten Verordnung Immobilien nach den Vorgaben der neuen BelWertV ab dem 01.01.2023 in LORA bewertet werden.

 

Und was ist noch zu tun?

Seit Oktober sind wir auch in einen intensiven weiteren Austausch mit dem LORA Kundenbeirat der Banken und Sparkassen gegangen. Trotz der nun vorliegenden finalen Fassung war bei weitem nicht alles fachlich und funktional eindeutig für LORA geklärt.

Mit dem für Mitte 2023 eingeplanten LORA-Release I/2023 wollen wir weitere Voraussetzungen schaffen, welche die Anwendung der neuen BelWertV in LORA weiter erleichtern. Bis Anfang Februar wurden dafür viele weitere Themen geklärt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten hier derzeit mit Hochdruck an den Konzepten und der Umsetzung. Auch mit diesem Release wollen wir Ihnen wieder die beste Unterstützung mit der besten Qualität bereitstellen. Im April werden wir Ihnen mit den Versionshinweisen diese Änderungen im Detail mitteilen.

Neben den bisher veröffentlichten Informationen und Schulungsterminen wird on-geo in den nächsten Monaten weitere Maßnahmen für eine bessere Unterstützung zur Anwendung und Umsetzung der neuen Anforderungen anbieten. Diese betreffen weitere Dokumentationen und Schulungen. Wir werden Sie zeitnah über alle relevanten Maßnahmen und Änderungen informieren.

Wir wollen auch weiterhin als starker und verlässlicher Partner und IT-Dienstleister mit unserer Immobilienbewertungs- und Prozesslösung LORA für Sie tätig sein und Ihnen die beste Software zur Immobilienbewertung bereitstellen. Dies ist uns nur möglich in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden in einem vertrauensvollen und regelmäßigen Austausch. Insbesondere zur neuen BelWertV war dies ohne den Austausch mit Ihnen nicht möglich gewesen. Unser besonderer Dank für die Zusammenarbeit geht hier an den LORA Kundenbeirat der Banken und Sparkassen, dem vdp und der HypZert. on-geo konnte hier als eine der ersten in Deutschland den Gutachtern schriftliche Hilfestellungen und Schulungen anbieten. Das war notwendig und erfüllt uns auch mit Stolz, dass wir dies so schnell und umfassend geschafft haben.

 

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen zur neuen BelWertV mit LORA?
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren on-geo Ansprechpartner oder nutzen Sie unsere Support Kontaktdaten.

kontakt@on-geo.de

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